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Bundestag verabschiedet Gesetz gegen unerwünschte Werbe-Mails Absendern von unerwünschten Spam-eMails droht künftig ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Donnerstag (18.01.2007) vom Bundestag verabschiedet. Danach müssen sich Inhalt und Herkunft einer eMail-Werbung künftig bereits aus der Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben. Wer den kommerziellen Charakter einer E-Mail verschleiert, kann hingegen mit einem Bußgeld belangt werden. Die meisten Spam-eMails werden allerdings aus dem Ausland verschickt und fallen nicht unter deutsche Gesetzgebung.
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