Der Servicevertrag mit Stundenpauschale

Der Abschluss des Servicevertrages mit Stundenpauschale umfasst alle technischen und administrativen Arbeiten, die an den von Ihnen eingesetzten Hardwarekomponenten anfallen und schließt den Abschluss eines Service-Level-Agreement ein. Hierbei wird nicht zwischen Einzelplatzsystemen und/oder Netzwerkarbeitsplätzen unterschieden. Dazu zählen unter anderem

  • die regelmäßige Überwachung und Kontrolle der System,
  • die fachgerechte Installation von Service-Patches und Security-Updates,
  • die regelmäßige Kontrolle der installierten Sicherheitsprogramme (Virenschutz, Firewall, usw.)
  • usw.

Des weiteren schließt der Servicevertrag mit Stundenpauschale die Installation und Konfiguration aller von Ihnen eingesetzten MICROSOFT-Softwareprodukte und anderer Hersteller mit ein, sofern diese mit eingeschlossen werden.

Die Reparatur der Hardware bzw. Neuinstallation von Betriebssystem und Anwendungssoftware, die regelmäßige Reinigung Ihrer Systeme und Peripheriegeräte (Drucker, Bildschirme, usw.), die Einweisung Ihrer Mitarbeiter sowie die Hard- und Softwaredokumentation Ihrer IT-Systeme sind ebenfalls des Servicevertrages mit Stundenpauschale. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Leistungsbeschreibung.

Mit dem Abschluss des Servicevertrages mit Stundenpauschale verpflichten wir uns für Sie innerhalb des vereinbarten Stundenkontingentes, Personal für die von beauftragten Arbeiten bereitzustellen. Die beauftragten Arbeiten sowie die Wegzeiten werden in einem Stundenkonto erfasst und am Monatsende mit den vereinbarten Pauschalbetrag abgerechnet. Ein Übertrag nicht in Anspruch genommener Stundenaufwände auf den Folgemonat ist nicht möglich.

Darüber hinausgehende Personaleinsätze werden gesondert mit dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.


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