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Gebühren und AGB
- Preise (Vollservicevertrag)
Netzwerkserver: von 60,00(1) € bis 125,00(1) € / monatlich PC-Systeme: von 39,00(1) € bis 69,00(1) € /monatlich) Drucker: von 15,00(1) € bis 35,00(1) € / monatlich (Der Mindestbetrag beträgt 799,00(1) € monatlich)
- Preise (Servicevertrages mit Stundenpauschale)
299,00(1) € / monatlich auf Basis von monatlich max. 5 Stunden Einsatz. 799,00(1) € / monatlich auf Basis von monatlich max. 15 Stunden Einsatz.
- Preise (Servicevertrages mit Tagespauschale)
399,00(1) € / monatlich Grundpauschale für die Hotline- und die Personalbereitstellung pro Tag.
- Preise (Service-Level-Agreement)
69,00(1) € / Stunde für jeden Technikereinsatz.
Für Technikereinsätze außerhalb der vereinbarten Servicezeiten, Tages- bzw. Stundenkonten berechnen wir 55,00(1) € / Stunde.
- Wegzeiten, An- und Abfahrt
29,50(1) € innerhalb des Stadtgebietes Bonn und 39,50(1) € außerhalb des Stadtgebietes Bonn.
(1) Alle Preise netto, zuzüglich Mehrwertsteuer.
Allgemeine Bestimmungen zum Servicevertrag
- Umfang der Serviceleistungen
1.1 Hardwareprodukte Die vereinbarten Serviceleistungen beinhalten die Installation von Hardware und deren Komponenten unter den Betriebssystemen Microsoft Windows 98, Microsoft Windows ME, Microsoft Windows 2000, Microsoft Windows „XP Home“, Microsoft Windows „XP Prof.“ und höher sowie deren Nachfolgeprodukte. 1.2 Standard-Softwareprodukte Die Installation von Softwareprodukten wird unter den oben genannten Betriebssystemen vorgenommen. Voraussetzung für die Installation ist das Vorhandensein einer Softwarelizenz für das zu installierende Softwareprodukt. Es sind nur Standard-Softwareprodukte eingeschlossen. 1.3. Netzwerk-Betriebssystem Eingeschlossen sind Netzwerk-Betriebssysteme der Produzenten Microsoft Windows NT 4.0, Microsoft Windows 2000, Microsoft Windows 2003, deren Folgeprodukte sowie deren Kombination. 1.4. Sonstige Hardware Alle, nicht explizit aufgeführten Peripheriegeräte, wie Bildschirme, Tastaturen, Mäuse usw. sind im Servicevertrag eingeschlossen. Sie müssen nicht gesondert erfasst werden.
- Leistungen des Servicevertrages
2.1. Installation neuer Hardware-Systeme Eingeschlossen ist die fachgerechte Installation eines neuen Hardwaresystems durch geschultes Personal des Auftragnehmers, inkl. des Betriebssystems und der mit erworbenen Softwareprodukte (siehe Punkt 1.2.). Falls der Auftraggeber ein Netzwerk (siehe Punkt 1.3.) betreibt, ist der Anschluss und die Einbindung (ohne Kabelverlegungsarbeiten in Wand- und/oder Bodenkanälen) in dieses Betriebssystem mit eingeschlossen. Bei der Anschaffung neuer Hardware-Systeme ist der Auftraggeber an keinen bestimmten Hersteller gebunden. Bei Kauf über den Auftragnehmer werden die Produkte zusätzlich berechnet. 2.2. Installation neuer Softwareprodukte Eingeschlossen ist die fachgerechte Installation aller Standardsoftwareprodukte unter den Voraussetzungen des Punktes 1.2. sowie die Anpassung an die vorhandene Arbeitsumgebung (z. B. Startpfad, Speicherpfad usw.). Bei der Anschaffung neuer Softwareprodukte ist der Auftraggeber an keinen bestimmten Hersteller gebunden. Bei Kauf über den Auftragnehmer werden die Produkte zusätzlich berechnet. 2.3. Installation neuer Hardwarekomponenten in vorhandene Systeme Eingeschlossen ist der Einbau von neuen Hardwarekomponenten. Bei der Anschaffung neuer Hardwarekomponenten ist der Auftraggeber an keinen bestimmten Hersteller gebunden. Bei Kauf über den Auftragnehmer werden die Produkte zusätzlich berechnet. 2.4. Installation neuer Softwarekomponenten in vorhandene Systeme (Updates) Eingeschlossen ist die Installation aller Standardsoftwareprodukte unter den Voraussetzungen des Punktes 1.2. Bei der Anschaffung neuer Softwarekomponenten (Updates) ist der Auftraggeber an keinen bestimmten Hersteller gebunden. Bei Kauf über den Auftragnehmer werden die Produkte zusätzlich berechnet. 2.5. Betreuung des Netzwerkes Eingeschlossen sind die Erfassung, Dokumentation und Aktualisierung aller relevanten Netzwerkdaten, wie Adressen der Netzwerkkarten, Login-Scripts, Userrechte usw. im Zuge der vereinbarten Servicebesuche. 2.7.SECURITY-Check Eingeschlossen ist die Durchführung eines monatlichen SECURITY-Checks durch geschultes Fachpersonal. Leistungen des SECURITY-Checks: Monatliche Überprüfung der Hardware, Benachrichti-gung bei akuten Virenwarnungen per eMail (Newsletter), Installation und Konfiguration von Updates des Betriebssystems, Download und Installation von Security Patches, Erstellung eines Prüfberichtes. 2.6. Reparatur der Hardware Eingeschlossen sind der fachgerechte Einbau und/oder Austausch von defekten Hardwarekomponenten durch ge-schultes Personal des Auftragnehmers. Bei der Anschaf-fung neuer Hardwarekomponenten ist der Auftraggeber an keinen bestimmten Hersteller gebunden. Bei Kauf über den Auftragnehmer werden die Produkte zusätzlich berechnet. 2.7.SECURITY-Check Eingeschlossen ist die Durchführung eines monatlichen SECURITY-Checks durch geschultes Fachpersonal. Leistungen des SECURITY-Checks: Monatliche Überprüfung der Hardware, Benachrichtigung bei akuten Virenwarungen per eMail (Newsletter), Installation und Konfiguration von Updates des Betriebssystems, Download und Installation von Security Patches, Erstellung eines Prüfberichtes, die Durchsicht und Auswertung vorhandener Protokolle und die daraus entstehenden Arbeiten bei der Identifizierung von Fehlern. Die Durchführung von regelmäßigen Belastungstest der Hardwareressourcen. Die Überprüfung des vorhandenen Virenschutz sowie der Firewall und anderer Sicherheitsdienste. 2.8. Reinigung der Hardware Eingeschlossen ist die fachgerechte Reinigung der Hardwarekomponenten durch geschultes Personal des Auftragnehmers (auf Aufforderung, eine Reinigung pro Jahr). Für die Reinigung werden ausschließlich Produkte verwendet, die speziell für die Reinigung von Computer-Hardware hergestellt worden. Die Reinigung durch den Auftragnehmer erfolgt maximal einmal pro Kalenderjahr. 2.9. Inventarisierung Eingeschlossen sind die Erfassung, Dokumentation und Aktualisierung aller für die Inventarisierung notwendigen Daten im Zuge der vereinbarten Servicebesuche. Die Festlegung der notwendigen Daten wird durch den Auftraggeber vorgenommen. Die Speicherung der Daten erfolgt beim Auftragnehmer. 2.10.Hotline-Service Eingeschlossen ist der Betrieb einer First-Level-Hotline während der garantierten Servicezeiten (s. Ziffer 4) durch geschultes Fachpersonal. Bei Abschluss eines SECURUTY CHECK mit Service-Vertrag ist der Betrieb einer First-Level-Hotline für Sicherheitsfragen und Virenbefall während der garantierten Servicezeiten (s. Ziffer 4) durch geschultes Fachpersonal eingeschlossen. 2.11. Softwareeinweisung Die Softwareeinweisung umfasst die Einweisung der Mitarbeiter in neue Softwareprodukte und/oder -komponenten. Die Softwareeinweisung wird begrenzt auf max. 2 Stunden, einmal pro Jahr. Die Einweisungen sollten möglichst zusammen mit der Installation dieser Produkte vorgenommen werden. Es werden keine Einzeleinweisungen vorgenommen. Die Schulungen werden auf die Produkte der MS-Office-Linie begrenzt.
- Leistungseingrenzung
Die Serviceleistungen beschränken sich ausschließlich auf die in der Anlage 1 genannten Hardwareprodukte sowie die seit dem letzten Servicebesuch durch den Auftraggeber (Formular: „Änderungsmeldung“) bekanntgegebenen Hardwareprodukte. Die Behebung von Störungen, die durch vom Auftraggeber selbst durchgeführten Arbeiten an den installierten Netzwerkkomponenten, Netzwerkservern und Netzwerkclients und/oder Einzelplatz-PC-Systemen entstanden sind, fallen nicht unter den Umfang des Servicevertrages. Für die Behebung solcher Netzwerkfehler werden die Aufwendungen für die Technikerstunden mit 69,00(1) € / Std. zzgl. Fahrtkosten berechnet.
- Servicezeiten
Die garantierten Servicezeiten erstrecken sich von Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr (ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage).
- Reaktionszeiten
Werden Störungen bis 12.00 Uhr gemeldet, werden diese am gleichen Tag bearbeitet. Störungen, die nach 12.00 Uhr gemeldet werden, werden spätestens am folgenden Arbeitstag bearbeitet. Es wird keine Garantie für sofortige Störungsbehebung übernommen, da diese vom Aufwand und der Verfügbarkeit der defekten Teile abhängig ist.
- Preise
Es gilt jeweils die gültige Preisliste. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Werden zum Ausgleich von Fixkostensteigerungen beim Auftragnehmer die gültigen Servicepreise erhöht, so kann der Auftragnehmer die Preise immer nur zum Beginn des neuen Kalenderjahres entsprechend anpassen.
- Vertragslaufzeit / Vorzeitige Vertragsbeendigung
7.1. Vertragslaufzeit Der Servicevertrag kann frühestens zum Ablauf des dem laufenden Kalenderjahr folgenden Kalenderjahres mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. 7.2. Vorzeitige Vertragsbeendigung Wenn der Auftraggeber (oder bei Konkurs des Auftraggebers der Konkursverwalter) aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, so wird der Vertrag zum Quartalsende aufgelöst. Schriftliche Mitteilung des Auftraggebers oder Konkursverwalters ist erforderlich.
- Zahlungsverzug/Mahnverfahren
Gerät der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug, so wird das qualifizierte Mahnverfahren (Zahlungserinnerung nach 4 Wochen, 1. Mahnung nach weiteren 4 Wochen) eröffnet. Mit Absendung der 1. Mahnung erlöschen alle Ansprüche auf Serviceleistungen und werden erst nach dem Zahlungseingang wieder aufgenommen. Der im Mahnverfahren geltend gemachte Forderungsbetrag erstreckt sich über den vereinbarten Vertragszeitraum.
- Haftung des Auftragnehmers / Nebenabreden / Gerichtsstand
9.1. Der Auftragnehmer haftet für einen von ihm zu vertretenden Personen- oder Sachschaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. 9.2. Weitergehende als die in diesem Vertrag ausdrücklich genannte Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechungsschäden, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen und Daten, sowie Verlust von Zinsen, sind ausgeschlossen, soweit nicht z. B. bei Schäden an privat genutzten Sachen oder wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. 9.3. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen. Die Übertragung wird nicht wirksam, wenn der Auftraggeber innerhalb 4 Wochen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung schriftlich widerspricht; hierauf wird der Auftragnehmer hingewiesen. 9.4. Gerichtsstand ist, wenn die Kunde Vollkaufmann ist, der Ort der Betriebsstätte der Auftragnehmers.
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